COVID-19 Schutzmaßnahmen

  • Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist maßgeblich und von allen Besuchern stets einzuhalten.

  • Die Zulassungsbegrenzung in der Hannibal-Arena liegt aktuell bei 2.400 Personen.
  • Der Zutritt gilt ab sofort wieder für Personen, die die 3G-Regelung erfüllen:

    1) Besucher ab 6 Jahren – 3G – genesen (in den letzten 6 Monaten); mindestens zweifach geimpft (inklusive 14-tägiger Wartezeit) oder getestet (mindestens Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest). Alternativ gelten Schüler mit aktuell gültigem Schülerausweis des Schuljahres 2021/22 als getestet (ausgenommen hiervon sind Ferienzeiten, hier gelten Schüler nicht mehr automatisch als getestet).

    2) Kinder unter 6 Jahren – kein Nachweis notwendig

  • Nachweise der 3G-Regelung; ein aktueller Schülerweis sowie ein amtlich gültiges Ausweisdokument sind beim Einlass unaufgefordert vorzulegen.

  • Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist in der gesamten Hannibal-Arena verpflichtend.

  • Ausgehängte Abstands- und Hygieneregelungen müssen beachtet werden

  • Die Hygieneregeln sind einzuhalten und den Hinweisen des Personales ist Folge zu leisten. Verstöße werden mit dem Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung geahndet.

Stand: 03.  März 2022