Fans
Fanshop
Unser Fanshop in der Hannibal Arena hat während der Heimspiele der ersten Mannschaft für Sie geöffnet.
Über Sonderöffnungstage berichtet wir rechtzeitig über unsere verschiedenen Kanäle.
Hier geht es zum HEV-Onlineshop, der 24/7 für Sie geöffnet hat.
Hausordnung Heimspiele
Hausordnung – Gysenberghallen GmbH
Neben den Bestimmungen in der Allgemeinen Benutzungsordnung ist insbesondere nicht gestattet:
1. Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher/Zuschauer zugelassen sind.
2. Auf den Zu- und Abgängen der Tribünen zu stehen oder zu sitzen bzw. Verkehrsflächen, Fluchtwege und Notausgänge zu versperren. Die Rollstuhlrampe gilt ausschließlich der Rollstuhlfahrer.
3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind Speisen/Getränke, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind oder für Kleinkinder mitgeführt werden.
4. Verboten ist das Mitführen von Transparenten/Bannern sowie das Tragen von Kleidung mit rassistischen, sexistischen, beleidigenden, pietätlosen oder politisch extremistischen Aufdrucken. Ebenfalls untersagt ist das Tragen von Bekleidung der Marken „Thor Steinar“, „Consdaple“ oder anderer Marken, die erfahrungsgemäß der rechtsextremen Szene zugeordnet werden.
5. Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind, sowie Gassprühdosen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen.
6. Konfetti, Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Zuschauerbereiche zu werfen bzw. zu schütten.
7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
8. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
9. Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW) oder gleichartigen Gasdruckfanfaren mitzuführen.
10. Es besteht ein absolutes Rauchverbot, inklusive E-Zigaretten, E-Dampfer, Vapes und Cannabis.
11. Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher beim Zutritt stichprobenartig zu kontrollieren. Hierzu können auch mitgeführte Taschen, Rucksäcke oder sonstige Behältnisse überprüft werden. Körperkontrollen erfolgen nur mit Zustimmung der betreffenden Person. Wird die Zustimmung verweigert, kann der Zutritt zur Halle untersagt werden.
12. Der Aufenthalt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
13. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und dem Ordnungspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz. Bei Spielabbruch oder Abbruch sonstiger Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur dann, wenn der Abbruch in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fällt und weniger als die Hälfte der regulären Spielzeit absolviert wurde.
14. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Diese dürfen zur Berichterstattung, Dokumentation und Bewerbung ähnlicher Veranstaltungen des Veranstalters genutzt werden. Die Veröffentlichung erfolgt unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Besucher.
Stand: September 2025